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Europäische Integration verankern und voranbringen

Foto: markhillary (Quelle: Flickr.com). Das Foto steht unter einer Creative Commons Lizenz.

31. August 2009
Von Franziska Brantner
Von Franziska Brantner

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat es geschafft, eine neue Debatte zur Zukunft der europäischen Integration in Deutschland anzustoßen. Diese Debatte droht jedoch gerade zu einer reinen Wahlkampf-Posse zu verkommen.

Das wäre schade. Ihr Ziel sollte vielmehr ein doppeltes sein: erstens eine stärkere Verankerung europäischer Politik in der deutschen Innenpolitik und dadurch zweitens, die stärkere Verankerung der europäischen Integration in der deutschen Bevölkerung. Dem „Schwarzen-Peter-Spiel“ der Bundesregierungen gegenüber Brüssel gehört die „rote Karte“.

Um dies zu erreichen, müssen aber drei Dimensionen und Zeithorizonte der Debatte klar unterschieden werden:

  • die Umsetzung der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts an das Begleitgesetz (Karlsruhe),
  • die parlamentarische Kontrolle der EU-Politik der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag und Bundesrat (Karlsruhe 1) und
  • eine ehrliche und grundlegende Auseinandersetzung über die Frage, wie wir uns die Zukunft Europas vorstellen. Dazu gehört insbesondere die Kompetenzabgrenzung und damit Antworten darauf, was künftig besser europäisch geregelt werden sollte und was besser in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleibt, d.h. in Deutschland durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden sollte (Karlsruhe 2).

Dabei muss „Karlsruhe“ noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, damit Bundespräsident Köhler auf deutscher Seite mit seiner Unterschrift den Weg für den Vertrag von Lissabon freigibt, bevor die Iren am 2. Oktober ein zweites Mal über den Lissabon-Vertrag abstimmen. Aufgrund des begrenzten Zeitraums (Sommerpause und Wahlkampf) riskiert jeder Versuch, das neue Begleitgesetz mit mehr Inhalt zu füllen als das Bundesverfassungsgericht zwingend vorgibt, das Scheitern von Lissabon. Es wäre fatal, wenn der Lissabon-Vertrag – trotz des Ja aus Karlsruhe - an Deutschland scheitern würde.

Karlsruhe 1“ ist zwar dringend notwendig, aber sollte nach der Wahl im neuen Bundestag diskutiert und verabschiedet werden. Der neu gewählte Bundestag sollte „Karlsruhe 1“ sofort auf die Tagesordnung setzen. Auch das stärkt die Demokratie. „Karlsruhe 2“ hingegen ist ein langfristigeres Projekt, mit dem wir mit allen Parteien und den Bürgerinnen und Bürgern klären müssen, welches Europa wir wollen.

Das Begleitgesetz - "Karlsruhe"

Die Umsetzung von „Karlsruhe“ erfordert vor allem die Umkehrung des Zustimmungsmodus des Bundestags und des Bundesrats bei der Anwendung der so genannten „Brückenklausel“. Diese sieht vor, dass die 27 Mitgliedsstaaten einstimmig bestimmen können, in bestimmten Bereichen in Zukunft mit qualifizierter Mehrheit abzustimmen. Jedes nationale Parlament kann nach dem Vertrag von Lissabon dagegen Einspruch einlegen, so also auch der Bundestag und Bundesrat. Das von Karlsruhe geschasste Begleitgesetz sah jedoch vor, dass eine Nichtbefassung, also eine Enthaltung, automatisch als Ja gewertet wird. Karlsruhe schreibt nunmehr vor, dass nur ein „Ja“ als „Ja“ und Zustimmung gilt. Jede Enthaltung wird als Nein und Ablehnung gewertet. Ebenso fordert das Bundesverfassungsgericht unter anderem die Zustimmung der Gesetzgebungsorgane bei Anwendung der Flexibilitätsklausel, ein Weisungsrecht des Bundestags/-rats gegenüber der Bundesregierung im so genannten „Notbremse-Mechanismus“, und die Zustimmung des Bundestags/-rats zum „vereinfachten Vertragsänderungsverfahren“. Dies sollte bis zum Ende dieser Legislaturperiode geändert werden.

Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle – "Karlsruhe 1"

Mit dem Karlsruher Urteil wurde auch die Frage nach einer verbesserten Mitbestimmung und Kontrolle der EU Politik durch Bundestag und Bundesrat in Deutschland aufgeworfen. Dafür gibt es mehrere Vorschläge, unter anderem von der CSU, und Beispiele aus anderen EU Ländern, wie aus Dänemark oder Österreich.

Die CSU fordert in ihrem 14-Punkte-Papier, dass Stellungnahmen von Bundestag und Bundesrat zu europäischen Gesetzesvorhaben im Grundsatz verbindlich sein sollen. Die Bundesregierung soll davon nur aus wichtigen außen- und integrationspolitischen Gründen und nach nochmaliger Rücksprache abweichen können. Andere Modelle sehen vor, dass der Bundestag zu jedem EU-Gesetzesvorhaben eine verbindliche Stellungnahme abgeben muss. Diese sollen aber nur Eckpunkte vorgeben und der Bundesregierung dadurch einen gewissen Handlungsspielraum bewahren. Dazu kommen Überlegungen zur Rolle des Europaausschusses des Deutschen Bundestages. Zur Diskussion steht, ob in Zukunft europapolitische Entscheidungen in den einzelnen Fachausschüssen behandelt werden und sich der Europaausschuss auf Zukunftsfragen der EU konzentriert.

Die Idee hinter der Forderung nach einer Verpflichtung zur (verbindlichen) Stellungnahme des Bundestages zu jedem EU-Gesetzvorhaben ist an sich gut. Der Bundestag sollte sich mit jedem europäischem Gesetzvorhaben befassen! Dies könnte aber auch anders erreicht werden, ohne zur Überfrachtung der parlamentarischen Arbeit und zu starkem Mikromanagement der Regierung zu führen. Alternativ könnten die einzelnen Fachausschüsse verpflichtet werden, dem Europaausschuss Stellungnahmen zu den sie jeweils betreffenden EU-Gesetzen zu liefern. Der Europaausschuss könnte dann entscheiden, inwieweit eine verbindliche Stellungnahme gegenüber der Regierung notwendig ist und wenn ja, mit welchem über Ressorts hinweg abgestimmten Inhalt.

Dieses Verfahren wäre grundgesetzkonform: Das Grundgesetz sieht in Artikel 45 vor, dass der Europaausschuss (nicht die Fachausschüsse) die in Artikel 23 vorgesehenen Rechte des Bundestags (vor allem Stellungnahmen) wahrnehmen kann. Außerdem hätte es einen weiteren großen Vorteil: Meistens betreffen EU-Gesetzesvorhaben mehr als einen Fachausschuss des Bundestages. Es wäre deswegen schwierig, jedes Vorhaben nur genau einem Ausschuss zuzuweisen. Stattdessen könnte der Europaausschuss (der in der Verfassung in Art. 45 verankert ist) eine Koordinierungsrolle wahrnehmen. Die verbindlichen Stellungnahmen sollten Eckpunkte festsetzen, aber keine Festlegung auf eine Punktlandung. Wie im CSU-Vorschlag vorgesehen, müsste sich die Regierung rechtfertigen, wenn sie von der verbindlichen Stellungnahme dennoch abweichen sollte.
Durch ein solches Verfahren würde erstens der Europaausschuss aufgewertet, zweitens wäre sichergestellt, dass die Fachausschüsse sich mit allen EU-Gesetzesvorhaben befassen und drittens verbliebe der Regierung trotzdem genügend Spielraum.

Was für ein Europa wollen wir? – "Karlsruhe 2"

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil auch über die Grenzen der Integration nachgedacht und Grenzmarkierungen beispielsweise in Bezug auf kulturelle Besonderheiten oder die öffentlichen Finanzen, ebenso wie die „Verfassungsidentität“ angedeutet, wenn nicht eingezogen. Die Verführung könnte jetzt natürlich sein, genau diese vom Verfassungsgericht angedeuteten Grenzen der Integration über alle Politikfelder hinweg politisch zu diskutieren. Eine solche Grenzziehungsdiskussion haben wir für die geografischen Außengrenzen der EU zu Recht immer vehement abgelehnt. Vor 20 Jahren hätte niemand geglaubt, dass eine Slowakei Mitglied der EU werden würde. Genauso politisch gefährlich wäre es, sich jetzt auf eine Debatte zu den politischen Grenzen der EU bzw. der Frage, was für Kompetenzen sie jemals erhalten kann, einzulassen.

Stattdessen muss dringend eine ehrliche Debatte über die Kompetenzübertragung in einem entscheidenden Politikfeld geführt werden: Das ist die Sozialpolitik. Die Frage lautet, kann Europa für seine Bürgerinnen und Bürger sorgen, wenn zwar der Binnenmarkt verwirklicht ist, aber die sozialen Sicherungssysteme wie die Mittel zu ihrer Finanzierung rein bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Können wir zum Beispiel weiterhin soziale Ausgaben und öffentliche Institutionen finanzieren in einem Binnenmarkt ohne Steuerharmonisierung? Zur Entscheidung steht damit an, ob wir ein Europa wollen, das sich allein auf den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital und Personen beschränkt. Oder, ob wir ein Europa wollen, das auch das Steuer-, Haushalts- und Sozialrecht harmonisiert, um Solidarität mit dem Wettbewerb zu vereinen.

Im Wahlkampf haben alle nach dem sozialen Europa gerufen. Aber die wenigsten haben gesagt, was das bedeutet. Die Befürworter müssen erklären, dass hierfür weitere Harmonisierungen und Kompetenzübertragung auf die europäische Ebene notwendig werden. Die Gegner einer europäischen Sozial- und Wirtschaftsregierung müssen erklären, wie sie die sozialen Sicherungssysteme national funktionstüchtig erhalten können, wenn sie auf den Markt setzen und Lohn- oder Steuerdumping nicht unterbinden wollen.

Es ist beiderseitige Verweigerung - der Befürworter wie Gegner - Ross und Reiter zu nennen. Dies lässt bei der Bevölkerung ein generelles Unbehagen über die EU und ihre Ziele entstehen. Stattdessen überlässt man der Kommission und dem Europäischen Gerichtshof diese Entscheidung, was manchmal zu Gunsten der einen, manchmal zu Gunsten der anderen Seite ausgeht. Danach ist dann die Beschwerde über die „anmaßenden“ Institutionen groß. Dabei ist es einem eigentlich ganz recht, es zwingt einen nicht, selbst Farbe zu bekennen. Genau deswegen müssen wir diese Debatte offensiv führen, es gibt gute Argumente für beide Seiten. Dies ist aber etwas anderes als generell und über alle Bereiche hinweg, über die Grenzen der EU Integration zu diskutieren. Wie bei der Erweiterung auch geht es immer von Fall zu Fall. Der momentan vielleicht dringendste ist der gerade skizzierte. Auch wir Grüne müssen hier aus der Deckung gehen und unseren Beitrag leisten.

Es ist unsere Verantwortung, „Karlsruhe“ noch vor der Bundestagswahl umzusetzen, „Karlsruhe 1“ anzugehen und „Karlsruhe 2“ inhaltlich vorzubereiten.

Franziska Brantner ist seit 2009 Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen im Europa-Parlament.